Objektnummer:
WK-13-1406
Objekt:
Mehrfamilienhaus in 06536 Südharz
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Landkreis:
Mansfeld-Südharz
Ort:
06536 Südharz OT Roßla
Nutzung:
Wohnen
Wohnfläche:
ca. 396 m²
Grundstück:
ca. 1.036 m²
Baujahr:
ca. 1896
Kaufpreis:
215.000,00 EUR
Provision:
7,14 % (inkl. MwSt.) für den Käufer
Objektbeschreibung
Nutzung: Gewerbe/Wohnen
Schönes Geschäftshaus (Vollkeller) mit Nebengelass und Grundstück in 06536 Südharz OT Roßla (Landkreis Mansfeld-Südharz).
Ehemals königlich-preußisches Amtsgericht der Grafschaft zu Stolberg-Roßla in 06536 Südharz OT Roßla.
Die Immobilie ist modernisierungsbedürftig!
Energieausweis
Die Immobilie unterliegt dem Denkmalschutz (Baudenkmal), ein Energieausweis ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Geschäftshaus. Plant der Erwerber eine Wohnnutzung, so ist diese baugenehmigungspflichtig (Nutzungsänderung).
Es sind 03 Treppenhäuser vorhanden, folgende Aufteilung wäre eventuell möglich:
Hochparterre: bis zu 02 Geschäftseinheiten oder Wohnungen,
Obergeschoss: bis zu 02 Geschäftseinheiten oder Wohnungen,
Dachgeschoss: ca. 01 Geschäftseinheit oder Wohnung (derzeit Dachboden).
Fläche (ca. 800 m² geschätzt):
Keller: ca. 166 m² Nutzfläche + Treppenhäuser,
Hochparterre: ca. 188 m² Nutzfläche + Treppenhäuser,
Obergeschoss: ca. 208 m² Nutzfläche + Treppenhäuser,
Dachgeschoss: ca. 100 m² Nutzfläche (derzeit Dachboden) + Treppenhäuser.
Aufteilung:
- Kellergeschoss: ca. 07 Räume + Flure + Treppenhäuser,
- Hochparterre: ca. 15 Räume, davon 3 Bäder/WC + Flure + Treppenhäuser,
- Obergeschoss: ca. 12 Räume, davon 2 Bäder/WC + Flure + Treppenhäuser,
- Dachgeschoss: ca. 04 Räume + Dachböden + Flur + Treppenhaus.
Garage 01: ca. 27,00 m²,
Garage 02: ca. 17,00 m² (durch Rückbau möglich).
Eine Förderung (Baudenkmal) bei Sanierung wäre eventuell möglich:
- nicht zurückzahlbare Zuschüsse von bis zu ca. 49 %, in begründeten Fällen kann der Fördersatz auch höher liegen, Eigenanteil mindestens 10 %,
- steuerliche Vorteile (Denkmalschutz-AfA).
Kapitalanleger (keine Selbstnutzung) könnten u.a. steuerlich absetzen, zu 100 % der Kosten:
- Anschaffungskosten (Kaufpreis der Immobilie, ohne Grundstückskosten): über vierzig Jahre mit jährlich 2,5 Prozent absetzbar,
- Kredit (Zinsen): Zinsen für den Kredit sind jährlich absetzbar,
- Modernisierungs- und Renovierungskosten (100 % der Kosten, Denkmal-AfA): die ersten acht Jahre mit 9 Prozent absetzbar, ab dem neunten Jahr mit 7 Prozent absetzbar, Förderzeitraum zwölf Jahre.
Privatnutzer (Eigennutzer) könnten u.a. steuerlich absetzen, zu 90 % der Kosten:
- Anschaffungskosten: Nein,
- Kredit (Zinsen): Nein,
- Modernisierungs- und Renovierungskosten (Denkmal-AfA, 90 % der Kosten): 10 Jahre lang mit 9 Prozent absetzbar. Bedingung dafür, die Immobilie muss im jeweiligen Kalenderjahr in Eigennutzung bewohnt sein.
Solaranlagen (Photovoltaik- als auch Solarthermieanlagen) auf bzw. an einem Kulturdenkmal:
Bundesland Sachsen-Anhalt v. 22.12.2023, Runderlass der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur zur Erteilung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen für die Errichtung von Solaranlagen (Photovoltaik- als auch Solarthermieanlagen) auf bzw. an einem Kulturdenkmal
Grundsätze
1. Die Errichtung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmalen bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Sie ist regelmäßig zu erteilen. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 DenkmSchG kommt eine abweichende Entscheidung in Betracht.
2. Ist die zu errichtende Solaranlage überwiegend dazu bestimmt, dem Energiebedarf im Baudenkmal zu dienen, kann die Genehmigung nur versagt werden, soweit überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen und diesen nicht durch Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Art der Umsetzung Rechnung getragen werden kann.
3. Eine durch das Denkmalfachamt festgestellte erhebliche Beeinträchtigung ausschließlich des Erscheinungsbildes oder der Umgebung eines Kulturdenkmals stellt im Rahmen der Abwägung der Schutzgüter von Verfassungsrang (Denkmalschutz nach Art. 36 Abs. 4 VerfST und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nach Art. 20a GG) bis zum Erreichen weitgehender Treibhausgasneutralität gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 KSG keinen überwiegenden Grund des Denkmalschutzes im Sinne von § 10 Abs. 2 Ziffer 2 DenkmSchG dar, sofern die Reversibilität der Solaranlage gewährleistet ist.
4. In Anwendung von § 2 Satz 2 EEG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 KSG sind Genehmigungen von Solaranlagen auf den Ablauf des Kalenderjahres 2045 zu befristen.
5. Um Substanzschäden am Kulturdenkmal zu vermeiden, kann die Genehmigungsbehörde den Antragsteller vor ihrer Entscheidung zum Nachweis über folgende Umstände auffordern:
a) statische Unbedenklichkeit der geplanten Anlage,
b) Wahrung des Brandschutzes,
c) Revisionsfähigkeit der Dachflächen durch Fachbetriebe sowie
d) Modus der Befestigung der Anlage an Dachhaut oder Fassade und Lage möglicher Durchdringungspunkte, die ggf. gegen das Eindringen der Witterung zu sichern sind.
Der Erlass findet keine Anwendung auf solche Kulturdenkmale, die im Schutzbereich einer Stätte von außergewöhnlichem universellem Wert für die Menschheitsgeschichte (UNESCO-Weltkulturerbe) belegen sind. Für die Welterbestätten des Landes folgt im ersten Quartal 2024 ein gesonderter Erlass zum Umgang mit Solaranlagen in Relation zum von der UNESCO für jede Stätte individuell festgestellten außergewöhnlichen Wert.
Quelle: Runderlass der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.
Ausstattung
Das Haus wurde teilweise modernisiert:
- *Öl-Heizung Viessmann Vitola-biferral-2 (2 Brenner), ca. 67 kW, Niedertemperaturkessel (1991),
- Warmwasserspeicher, Blomberg (300 Liter),
- Öl-Lager: 10.000 Liter,
- zum größten Teil sind die Fenster erneuert,
- Bäder/WC teilweise erneuert,
- Dach in 2017/2018 teilweise erneuert,
- Fallrohre erneuert,
- Elektroanlage erneuert,
- Dachstuhl in handwerklich hervorragender Qualität (steiles Satteldach als schweres Pfettendach),
- neue SAT-Anlage,
- Blitzschutzsystem,
- Trinkwasseranschluss,
- Abwasserdirektanschluss neu (Mai 2019, 12.500,- EUR),
- Beitrag zur Herstellung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage (2023, 3.480,- EUR),
- Elektro-Erdkabelanschluss (380 V),
- Erdgasanschluss (wäre möglich),
- Kabelanschluss (wäre möglich),
- Telekom-Anschluss,
*Nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss eine Gas- und Ölheizung, die älter als 30 Jahre alt ist, zwar austauscht werden. Für Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel gilt die Austauschpflicht jedoch nicht, auch nicht nach Eigentumsübergang.
Lage
Roßla ist ein Ortsteil der Gemeinde Südharz, liegt im Landkreis Mansfeld-Südharz, im Bundesland Sachsen-Anhalt.
Roßla ist Verwaltungssitz der Gemeinde Südharz und liegt in der Helmeniederung (Goldene Aue) zwischen Kyffhäuser und Harz. In einer Urkunde vom 15. September 996 wird Roßla erstmals erwähnt. Mit dieser Urkunde schenkt Kaiser Otto III. dem Kloster St. Kilians Zelle (Bistum Würzburg) die Gemeinde Roßla.
Roßla ist durch eine günstige Verkehrsanbindung (Bahnanschluss an der Strecke Halle - Kassel, liegt an der Landstraße L 151, von der Bundesstraße B 85 ca. 5 km, von der Bundesstraße B 86 ca. 19 km, von der Autobahn A 38 ca. 2 km) gut und schnell zu erreichen.
Sonstiges
Der Bodenrichtwert (Stichtag: 01.01.2024) beträgt: 30,- EUR/m² Grundstücksfläche.
Grundstücksanteil im Kaufpreis: ca. 31.080,- EUR.
Natürlich sind wir Ihnen bei der Finanzierung der Immobilie behilflich!
Kontakt:
Joachim Schmidt Immobilien
Joachim Schmidt
Kornmarkt 9
06526 Sangerhausen
Tel.: 03464 - 277162
Fax: 03222 - 8002 035
Funk: 0172 - 8108 468
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Wir suchen ständig neue Immobilien (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Villen, Anlageobjekte, Wohnanlagen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Baugrundstücke, Feriengrundstücke, Gewerbeobjekte, Gewerbegrundstücke, Gastronomieobjekte) und landwirtschaftliche Flächen (Ackerland, Wiese, Wald, Streuobstwiesen, Weinberge) für unsere Kunden!